Eine Brandschutzordnung besteht aus verschiedenen Teilen, die klare Anweisungen und Verhaltensregeln für den Brandfall und andere Notfälle enthalten. Diese Teile sind in der Regel in drei Abschnitte unterteilt:

Teil A: Allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall (Aushang)

Hier werden grundlegende Verhaltensregeln für alle Personen im Gebäude festgelegt. Dazu gehören Anweisungen zur Brandmeldung, zum Auslösen des Feueralarms, zur Evakuierung und zum Verhalten auf den Fluchtwegen.

Teil B: Anforderungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Dieser Teil richtet sich speziell an das Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Teil B kann detaillierte Anweisungen enthalten, wie es sich im Notfall entsprechend seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu verhalten hat. Hier können auch spezifische Abläufe oder Verantwortlichkeiten während einer Evakuierung oder im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen festgelegt werden.

Teil C: Anforderungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Dieser Teil richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Hier können Angaben zu Gefahrstoffen, elektrischen Anlagen oder anderen besonderen Gefahren gemacht werden.

 

Unser Ziel für jeden Teil ist es, klare Handlungsanweisungen und Verhaltensregeln für die Personen im Gebäude im Notfall bereitzustellen. Wir strukturieren diese Teile so, dass eine effektive Evakuierung und das richtige Verhalten im Notfall gewährleistet sind. Die Brandschutzordnung ist somit ein unverzichtbares Dokument, das im Brand- oder Notfall dazu beiträgt, Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren.

 

Für eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Brandschutzordnung, die im Ernstfall Leben retten kann, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.