Im Rahmen des Arbeitsschutzes übernehmen wir die Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASiG. Diese begleitet Ihr Unternehmen dauerhaft, führt Begehungen durch, berät Sie bei arbeitsplatzbezogenen Fragen und unterstützt bei allen sicherheitsrelevanten Themen.


Durchführung von Pflichtunterweisungen und Schulungen, z. B. für:
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Ersthelfer
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Jährliche Unterweisungen gemäß DGUV-Vorgaben
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Kranschulung
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Hubarbeitsbühnen Schulung
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Gabelstapler Schulung
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Teleskopstapler Schulung
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Erdbaumaschinen Schulung
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Brandschutzhelfer
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Anschlagen von Lasten
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PSAgA
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Weiteres nach Absprache
Organisation und Durchführung von Prüfungen gemäß DGUV, z. B. für:
- Leitern und Tritte
- Betriebsmittel
- Elektrogeräte (DGUV V3)
- Anschlagmittel Prüfung
- UVV Flurförderzeuge
- Regalprüfung
- Feuerlöscher Prüfung
- Kipp-und Absetzbehälter Prüfung
- Brandschutztore und Türen
- PSAgA
- Druckbehälter Prüfung
- Weiteres nach Absprache